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Baumaschinen Finanzierung

Baumaschinen Finanzierung

Ein optimales Finanzierungsmodell ist häufig mehr Wert als ein hoher Rabatt. Bei uns bekommen Sie beides. Wir arbeiten mit namhaften deutschen und ausländischen Finanzierungsinstituten zusammen. Dabei werden bei Finanzierungs-Sonderaktionen häufig die Konditionen von Herstellern subventioniert. Lassen Sie uns stets Ihre Vorstellung wissen. Wir unterbreiten Ihnen ein optimales Angebot.
Baumaschinenvermietung

Baumaschinenvermietung

Unser Mietpark umfasst ein lückenloses Baumaschinenprogramm vom Mikrobagger bis zum 100to-Kettenbagger, über Land- und Forstmaschinen bis hin zu kleinen Baugeräten, wie Bodenstampfer. Ebenso bieten wir eine große Auswahl an LKW und Anhänger aller Art. Die BBL Mietflotte umfasst über 500 Baumaschinen und 170 LKW mit entsprechenden Tiefladern. Zu allen Maschinen bieten wir ein umfassendes Zubehörprogramm mit allen erforderlichen Ausrüstungen. Wir bieten Ihnen Komplettlösungen "All-In" für den gesamten Maschinenpark.
Anlieferung der Baumaschinen!

Anlieferung der Baumaschinen!

Wir verfügen über eigene Transportfahrzeuge und können bei Bedarf Ihre Baumaschine direkt zur Baustelle liefern!
AGB_2311_BBL_Baumaschinen.pdf

AGB_2311_BBL_Baumaschinen.pdf

Mietbedingungen 1. Der Mieter verpflichtet sich, a) das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen. b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen. c) für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung des Geräts zu sorgen. 2. Eine Weitergabe des Geräts an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. 3. Der Mieter haftet für alle Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiges Verhalten entstehen. 4. Im Falle eines technischen Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. 5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter durch den Gebrauch des Geräts entstehen. 6. Der Mietzeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Lieferung des Geräts und endet am vereinbarten Rückgabedatum. 7. Bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.